Liste B+

pnn ag publiziert regelmässige Updates zur Liste B+

Apotheker:innen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen verschreibungspflichtige Arzneimittel direkt abgeben. Seit dem Inkrafttreten der Revisionen des Heilmittelgesetzes und der Arzneimittelverordnung am 1. Januar 2019 werden diese Medikamente in der Liste B+ aufgeführt. Sobald Erweiterungen in der Indikation hinzukommen, publiziert pnn ag diese Updates. Die Liste B+ wird wenn thematisch möglich auch zusätzlich in unsere Lernmodule für die Weiter- und Fortbildung integriert.

In der pharmaJournal-Ausgabe vom 5/2022 finden Sie unseren Artikel als Zweiten in Folge einer Serie von insgesamt acht Fallbeispielen zu Medikamenten der Liste B+ zum Thema Bronchodilatatoren:

"Die erleichterte Abgabe von kurzwirksamen Bronchodilatatoren ohne ärztliche Verordnung muss aktuellen Guidelines folgen. Diese weisen den Wirkstoffen aber einen geringeren Stellenwert zu als bisher – wann ist also ein Einsatz gerechtfertigt? Die nachfolgende Fallvignette umschreibt ein mögliches Einsatzgebiet."

Die Serie wurde im Hinblick auf die Entwicklung der neuen Beratungsdienstleistung in der Apotheke lanciert und ist eine Zusammenarbeit der Interessengemeinschaft der Weiter- und Fortbildner Offizinpharmazie IGWFO.

Mehr zu Liste B+?

Lesen Sie jetzt auf www.online-academy.ch den Fachartikel “Migäne”

“Die Migräne gehört zu den häufigsten Erkrankungen weltweit. (...) Die Migräne zählt zu den primären Kopfschmerzarten, deren wichtigste Formen die Migräne mit und ohne Aura darstellen. (...) In der Apotheke muss anhand von gezielten Fragen geklärt werden, ob eine Selbstmedikation sinnvoll ist oder eine ärztliche Abklärung empfohlen werden sollte.”